Soziale Interaktionen prägen die Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung. Trotz ihrer
Bedeutung werden diese Zusammenhänge dogmatisch bislang nur punktuell verarbeitet. Roland
Broemel entfaltet grundrechtsübergreifend eine interaktionszentrierte Perspektive. Diese
beschreibt die wissensgenerierende Funktion von Interaktionszusammenhängen und deren
ambivalente Effekte typisierend. Sie zieht auf nationaler Ebene dogmatische Konsequenzen nach
sich etwa für die Konzeption mittelbarer Grundrechtseingriffe oder die Ausgestaltung
grundrechtlicher Schutzbereiche. Auf Unionsebene akzentuiert sie die Bedeutung von
Interaktionen für den Binnenmarkt. Die interaktionszentrierte Perspektive grenzt dabei die
Grundrechte konzeptionell von den Grundfreiheiten ab und entwickelt methodische Grundsätze des
Grundrechtsschutzes auch bei der Verzahnung mit den Gewährleistungen der Europäischen
Menschenrechtskonvention.