Juristische Analysen zum Rechtsstaatsbegriff spiegeln nicht selten eine gewisse Skepsis wider
wenn das Ziel darin besteht eine ausgedehnte Ideengeschichte zu präsentieren. Entgegen dieser
Auffassung zeigt Klaus Thomalla anhand von ausgewählten Denkern dass die moderne
Rechtsstaatsidee ihre Grundlage in weitverzweigten Wurzeln älterer philosophischer und
politischer Gedanken hat die bis in die Antike reichen und mit dem Topos von der Herrschaft
des Gesetzes umschrieben werden können. Hierbei untersucht er den Topos indem er zum einen das
objektive Gesetz (ratio) im Sinne eines Gegensatzes zum menschlichen Willen (voluntas) versteht
und zum anderen zwischen einem absoluten und einem relativen Verständnis des Topos
differenziert: Nach Ersterem bezieht sich der Topos auf die Tugend die sich am Gemeinwohl
orientiert nach Letzterem richtet er sich auf die Verfassung die vorschreibt dass Gesetze
als allgemeine Regeln herrschen sollen. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2018 des
Fachbereichs Rechtswissenschaft der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ausgezeichnet. Klaus Thomallas verdienstvolle
Studie über den Topos von der 'Herrschaft des Gesetzes nicht des Menschen' bietet [...] eine
Fülle an Material die eine gravierende Lücke in der Forschungslandschaft schließt [...]. Die
Rechtsphilosophie wird darauf [...] in Zukunft aufbauen können und müssen wenn sie sich des
Themas annimmt. Markus Rothaar in Zeitschrift für Rechtsphilosophie Neue Folge 5 (2021) S.
195-198