Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts aufgrund automatisch erstellter Wortkombinationen
im Rahmen der Suchwortergänzungsfunktionen von Internetsuchmaschinen (Autocomplete)
beschäftigten sowohl die deutsche als auch die französische Rechtsprechung. Vera Eickhoff
stellt die unterschiedlichen Herangehensweisen an diese neuartige Form der
Informationsvermittlung in beiden Rechtsordnungen dar und beleuchtet den Umgang mit
algorithmisch generierten Inhalten im Bereich des Äußerungsrechts. Dabei wird eine
nachträgliche einzelfallbezogene Sperrung von Wortkombinationen einer vorab vorzunehmenden
allgemeinen Ausgestaltung der Funktionen gegenübergestellt. Im abschließend entwickelten
Haftungskonzept werden Ansätze beider Rechtsordnungen kombiniert um sowohl die
persönlichkeitsrechtlichen Interessen von Betroffenen als auch die Relevanz von Suchmaschinen
für die Informationsfreiheit der Internetnutzer zu berücksichtigen.