Die Reputation von 1357 BGB oft als sedes materiae der Schlüsselgewalt angesehen hat in den
letzten Jahren schwer gelitten. Nahezu einhellig wird in der Literatur die Streichung dieser
Vorschrift wegen ihres anachronistischen Charakters gefordert. Marie Herberger stellt dar dass
eine Streichung von 1357 BGB nachehelich zu einer schwerwiegenden Solidaritätslücke im
Verhältnis zwischen den Ehegatten führen würde. Die Regelung wird sogar zum Schutz der
nachwirkenden ehelichen Solidarität benötigt. Allerdings ist 1357 BGB dennoch de lege lata als
verfassungswidrig anzusehen weil die Norm diesen legitimen Zweck in überschießender Tendenz
und damit nicht in erforderlicher Weise verfolgt. Deshalb unterbreitet die Autorin einen
Vorschlag de lege ferenda für eine Neufassung von 1357 BGB.