Die Doktrin der echten Geschäftsführung ohne Auftrag ( 677-686 BGB) beschäftigt die deutsche
Zivilrechtswissenschaft seit mehr als hundert Jahren. Unzählige Arbeiten wurden diesem Thema
gewidmet und vermochten es nicht gänzlich Ruhe und Rechtsfrieden in dieses Institut des
Bürgerlichen Rechts zu bringen. Sein Anwendungsbereich wird bis heute als zu weitgehend zu
konturlos empfunden. Dies ermöglichte der Rechtsprechung seit jeher auf die Geschäftsführung
ohne Auftrag immer dann zu verweisen wenn ein vermögensrechtlicher Ausgleich nach anderen
Abwicklungssystemen nicht gelang. Zum Überlaufen brachte das Maß schließlich die von der
Rechtsprechung propagierte Auffassung die nach 134 138 BGB nichtigen Verträge grundsätzlich
auch den Bestimmungen der 677 ff. BGB zu unterwerfen. Johannes Meier versucht einen Neustart
indem er die maßgebenden Momente bei der Geschäftsbesorgung durch den Geschäftsherrn in den
Blick nimmt und die 677-686 BGB im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen ( 812
ff. 985 ff. 823 ff. BGB) abstimmt.