Ist die Hinterziehung verfassungswidriger Steuern strafbar? Die Frage gehört zu dem klassischen
Themenkanon der wirtschaftsstrafrechtlichen Literatur. Tony Rostalski widmet sich ihr aus
grundlagenorientierter und ganz neuer Perspektive. Auf verfassungswidriges Recht kann keine
Strafe gründen. Diese kommt aber in Betracht wenn ein Verstoß gegen eine alternativ
legitimierte Verhaltensnorm vorliegt. Der Autor differenziert auf diese Weise zwischen absolut
und relativ verfassungswidrigem Recht. Diese von ihm vorgenommene Unterscheidung hat über die
steuerstrafrechtliche Fragestellung hinaus zentrale Bedeutung für den bisher ungelösten Streit
um die Rechtsfolge verfassungswidriger Gesetze. Auch lassen sich mit den gefundenen Ergebnissen
jene Bedenken entkräften die gegen die bisherige verfassungsgerichtliche Spruchpraxis der
Weitergeltungsanordnung 'verfassungswidriger' Gesetze erhoben werden.