Der Begriff der Straftat bildet Kern und Grundlage der Strafrechtsdogmatik. Er zieht sich wie
ein roter Faden durch sämtliche Phasen der Bestrafung und begegnet uns daher neben der
Strafbegründung in der Strafzumessung und - in besonderer Häufigkeit und Bedeutungskraft - im
Strafprozess. Es muss vor diesem Hintergrund verwundern dass sich in den unterschiedlichen
Bereichen des Strafrechts gänzlich andere Begriffe der Tat etabliert haben. Rechtsunsicherheit
sowie die fehlende Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze sind die unweigerliche Folge. Es ist an
der Zeit für eine Neuausrichtung des Strafrechts die diese Mängel beseitigt. Frauke Rostalski
liefert einen Reformvorschlag der sich konsequent an rechtsstaatlichen Prinzipien orientiert.
Dies gelingt durch eine entsprechende Definition des Tatbegriffs sowie durch seine einheitliche
Anwendung im gesamten Strafrechtssystem.