Mathias Hong verteidigt die norm- und begründungstheoretische Möglichkeit abwägungsfester
Rechte gegen den grundlegenden Einwand Robert Alexys dass in Zweifelsfällen stets Grund und
Gegengrund gegeneinander abgewogen werden müssen. Er schlägt vor Alexys Prinzipientheorie zu
einem Modell der Grundsatznormen fortzuentwickeln in dem sich das Abwägen von Gründen und die
Festlegung auf einzelfallübergreifend geltende definitive Norminhalte miteinander vereinbaren
lassen. Nach Alexy sollen nur Prinzipienabwägungen in Zweifelsfällen - exklusiv - eine
rationale juristische Begründung sicherstellen können (Alexysche Exklusivitätsthese). Alexys
Prinzipien zeichnen sich dabei jedoch durch eine spezifische inhaltliche Nachgiebigkeit im
Einzelfall aus (Alexysche Unschärfe). Weil diese weitreichende inhaltliche These über die
Verteilung der Gewichte im Raum der Gründe zu verwerfen ist bedarf Alexys Prinzipientheorie
entscheidender Korrekturen. Sein Kollisionsgesetz und seine Abwägungsgesetze müssen
entsprechend ergänzt werden. Rechte können sich der Abwägung von Grund und Gegengrund stellen
aber zugleich beanspruchen in einer solchen Abwägung mit hinreichender Sicherheit in allen
Fällen den Vorrang zu behalten und deshalb absolut geschützt zu sein: Sie gelten dann
abwägungsfest. Das Werk ergänzt zwei Untersuchungen die unter den Titeln Der
Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen Entstehung und Rechtsprechung und
Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem
Grundgesetz veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276 277 278) sind sowohl einzeln
als auch zum Setpreis erhältlich.