Die ursprünglich aus Deutschland übernommene stille Gesellschaft ist in Japan bei ihrer
Fortentwicklung einen eigenständigen Weg gegangen. Ist sie in Deutschland beispielsweise eine
echte Gesellschaft so gilt sie im Japanischen Zivilrecht nur als ein schuldrechtliches
Vertragsverhältnis. Steuerrechtlich kann die stille Gesellschaft in beiden Rechtsordnungen
sowohl zu gewerblichen Einkünften als auch zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Miyuki
Ueda untersucht und analysiert erstmals umfassend die handels- und steuerrechtlichen Regeln der
japanischen stillen Gesellschaft aus der Sicht des deutschen Rechts. Für die Weiterentwicklung
des japanischen Rechts nimmt sie dabei Deutschland als Vorbild. Jedoch kann das Werk auch für
das deutsche Recht ein Impuls sein da die grenzüberschreitenden Steuervorteile die durch die
hybride Gestaltung erzeugt werden eine aktuelle Problematik im internationalen Steuerrecht
darstellen.