Zunächst die dichte Abfolge von Streikmaßnahmen im Jahr 2015 sodann die in das gleiche Jahr
fallende Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit boten Anlass die Frage der
deutschen Streikkultur interdisziplinär zu beleuchten. Da das Tarifeinheitsgesetz vor allem bei
Berufsgruppen- und Branchengewerkschaften den Verdacht hervorgerufen hat der deutsche
Gesetzgeber wolle ihr Streikverhalten disziplinieren rückte dieses Regelwerk schließlich in
den Mittelpunkt der Tagung Streik als Mittel des Arbeitskampfes. Weder Tarifeinheit noch
Tarifpluralität weder Branchen- noch Spartenbezug von Tarifverträgen sind als solche
verfassungsrechtlich vorgegeben. Die Beiträge verdeutlichen die Auseinandersetzung um die
gesetzliche Regelung der Tarifeinheit zu der der Bundesgesetzgeber sich 2015 entschlossen hat
nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juli 2010 seine Rechtsprechung im Sinne der Tarifeinheit
aufgegeben hatte.