Im deutschen Strafrecht wird die Zulässigkeit der kumulativen Anklage Verurteilung und
Bestrafung mehrerer Gesetzesverletzungen durch die sog. Konkurrenzlehre geregelt. Eine solche
gibt es in Rechtsordnungen des Common Law zwar dem Begriff nach nicht jedoch in der Sache.
Dies zeigt Andreas Dürr anhand dreier repräsentativer Rechtsordnungen jenes Rechtskreises
(England Wales Kanada USA) eingehend. Er vergleicht die Rechtsordnungen und erarbeitet
anschließend einen Vorschlag zur Neuordnung der Konkurrenz im deutschen Recht der v.a. auf
einer einheitlichen Form der Kumulativbestrafung von Tateinheit und -mehrheit beruht und der
Idealkonkurrenz einen anderen Anwendungsbereich als bislang zuweist. Die Erkenntnisse des
Rechtsvergleichs nimmt der Autor zum Anlass die völkerstrafrechtliche Rechtsprechung zur
Gesetzeskonkurrenz zu kritisieren und auch insoweit einen alternativen Lösungsweg anzubieten.