In seinem Grundlagenwerk zur Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht entwickelt Dirk Selzer
ausgehend von 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente die der Tatbestand der Pflichtverletzung
voraussetzt: Verhalten Verletzung Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten
Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Vor der Verschuldensprüfung ist
eine Kontrolle von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit notwendig. Sie enthält eine Bewertung
von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im Gegensatz zur Garantiehaftung als gesetzliches
Ausnahmeprinzip für die lediglich die Leistungsstörung - und eben kein unrechtmäßiges
Verhalten - Anknüpfungspunkt eines Gläubigerrechts ist. Die Unrechtsbewertung gelingt anhand
einer Kombination von Verhaltens- und Erfolgsunrechtskomponente. Auf diese Weise lassen sich
sämtliche Pflicht- und Pflichtverletzungstypen erfassen nach einheitlichen Grundsätzen ordnen
und systematisieren.