Nicht zuletzt im Zuge des Dieselskandals hat die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz wieder
an Fahrt gewonnen. Ein Kernthema von Kollektivverfahren ist die adäquate Repräsentation der
Geschädigten. In deren Interesse muss auch bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung eine
faire und angemessene Lösung gewährleistet werden. Deshalb gehört es zum internationalen
Standard dass ein Vergleich vom Gericht überprüft und genehmigt werden muss um
Bindungswirkung zu erlangen. Für die US-amerikanische class action und das niederländische WCAM
kann hier auf langjährige Erfahrungen verwiesen werden. Bei der Musterfeststellungsklage und
dem KapMuG fehlen diese jedoch noch. Alexander Eggers untersucht die gerichtliche
Kontrollfunktion daher aus rechtsvergleichender Perspektive. Neben ihren Ausgangsbedingungen
und Maßstäben berücksichtigt er unter anderem die Frage nach der Entscheidungsgrundlage des
Gerichts. Sein Anliegen ist es Lösungsansätze zu finden die eine effiziente Streitbeilegung
ermöglichen und zugleich die Interessen der Repräsentierten wahren.