Die Begründung des internationalen Umweltrechts suchen die meisten in der Ortlosigkeit seines
Gegenstands: Die ökologische Frage kann im Alleingang souveräner Staaten nicht bewältigt
werden. Die etwa im Klimaschutzrecht evidenten regulatorischen Probleme lassen sich hiernach
nur durch mehr Verrechtlichung und Konstitutionalisierung lösen. Doch das internationale
Umweltrecht ist keineswegs ortlos sondern hat eine sehr konkrete Geographie. Es ist keine
Überwindung des Staatenvölkerrechts sondern die Ausgestaltung der zentralen weltpolitischen
Verschiebung im 20. Jahrhundert - der Auflösung des klassischen Imperialismus. Sigrid Boysen
rekonstruiert die Begriffe und Institute des heutigen internationalen Umweltrechts
genealogisch. Was einst dazu diente die handelspolitischen Unsicherheiten nach Ablösung der
kolonialen Herrschaft zu stabilisieren teilt die Erde auch heute ein in industrialisierte
Zonen und deren äußere Natur.