Zur Beschleunigung des für die Energiewende notwendigen Stromnetzausbaus wurde 2011 durch
Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz und den Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ein
mehrstufiges Planungssystem geschaffen. Klagen gegen die grundlegend neukonzipierten
Ausbauplanungen sollen nach der gesetzgeberischen Vorstellung erst auf der letzten
Planungsstufe zulässig sein. Thomas Recht untersucht dieses Modell der
Rechtsschutzkonzentration auf die abschließende Planfeststellung unter Berücksichtigung
nationaler unions- und völkerrechtlicher Vorgaben für den Individualrechtsschutz und die
Verbandsklagerechte. Dazu nimmt er die Rechtswirkungen aller der Vorhabenzulassung vorlaufenden
Planungsstufen in den Blick widmet sich Fragen des Rechtsschutzes in allen maßgeblichen
Konstellationen und würdigt das grundlegende Rechtsschutzmodell unter dem Blickwinkel der
beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung schließlich auch rechtspolitisch.