Die Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ungeachtet aller
technologischen Fortschritte wie ein Fels in der Brandung. Sie weicht von der klassischen
Grundrechtsdogmatik erheblich ab. Christopher Davis zeigt dass Rundfunk heute durch die
sozialen Medien eine Tätigkeit für Jedermann geworden ist und rekonstruiert die dienende
Rundfunkfreiheit in der klassischen Grundrechtsdogmatik. Die bislang als Ausgestaltung der
Rundfunkfreiheit verstandene Rundfunkordnung wird dabei als die Erfüllung einer aus Art. 5 Abs.
1 Satz 1 GG entspringenden Schutzpflicht verstanden. Es wird deutlich dass die bestehende
Rundfunkordnung sich in ein solches Grundrechtsverständnis fügen gleichzeitig aber dem
Gesetzgeber ein erweiterter Regulierungsspielraum zur Bewältigung aktueller Anforderungen der
Medienregulierung gewährt würde. Schließlich wäre auch ein reibungsloseres Einfügen in die
europäische Rechtsordnung die Folge eines solchen Umdenkens. Die Arbeit wurde mit dem
Fakultätspreis 2018 der juristischen Fakultät der LMU ausgezeichnet.