Spätestens seit der Heuschreckendebatte im Jahr 2006 gerät die Private Equity- und
Hedgefonds-Branche regelmäßig ins Kreuzfeuer von Kritikern. Im Fokus steht dabei immer wieder
der Vorwurf des Asset Stripping d.h. dass wichtige Vermögenswerte aus der Zielgesellschaft
herausgenommen und damit die Überlebensfähigkeit der Zielgesellschaft - und somit die
Interessen der Gläubiger Mitgesellschafter und Arbeitnehmer - beeinträchtigt werden (z.B.
durch die Ausschüttung von Superdividenden den Abschluss von überhöhten Beraterverträgen oder
die Erhöhung der Verschuldungslast). Im Jahr 2011 wurde durch die Art. 26-30 Alternative
Investment Fund Managers Directive (AIFMD) das Sonderübernahmerecht eingeführt. Dieses soll ein
solches opportunistisches Verhalten von Finanzinvestoren durch bestimmte Transparenzpflichten
und einen zeitlich begrenzten Kapitalschutz eindämmen. Till J. Trouvain untersucht die
Auslegung und Reichweite dieser Regelungen und setzt sich kritisch mit der
investmentsektorspezifischen Anknüpfung auseinander.