Seit die zunehmend machtbewusst auftretende Europäische Kommission das unionsrechtliche
Beihilferecht als Instrument im Kampf gegen missliebige Auswüchse des internationalen
Steuerwettbewerbs für sich entdeckt hat hat dieses Rechtsgebiet dramatisch an Bedeutung für
das Steuerrecht der Mitgliedstaaten gewonnen. Dabei kommt dem Tatbestandsmerkmal der
Selektivität eine Schlüsselrolle zu denn es entscheidet darüber welcher Gestaltungsspielraum
den Mitgliedstaaten insbesondere bei generell-abstrakten Vorschriften unter dem Beihilferecht
noch verbleibt. Daher verwundert es nicht dass die hierzu ergangene Rechtsprechung eine
ungeheure Dynamik entwickelt hat die mit zunehmender Dogmatisierung dem Tatbestandsmerkmal
schärfere Konturen verleiht. Benedikt Ellenrieder zeichnet die Entwicklungslinien von den
ersten Anfängen bis zur medienwirksamen Apple -Entscheidung der Kommission nach und stellt
ihnen einen eigenen Ansatz zur Bestimmung der Selektivität gegenüber.