Man entnehme der Eizelle einer Kinderwunschpatientin in vitro den Zellkern transferiere ihn in
die ebenfalls zuvor entkernte Eizellhülle einer fremden Frau und verwende die modifizierte
Eizelle im Anschluss zur Befruchtung - so der Ansatz der Mitochondrienersatztherapie.
Verhindert werden soll auf diese Weise eine über das mütterliche Eizellzytoplasma erfolgende
Vererbung defekter Mitochondrien die andernfalls eine u.U. schwere Erkrankung des Abkömmlings
zur Folge haben könnte. Das 1991 als Strafgesetz in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz
verbietet den Austausch dieser Zellbestandteile dennoch - wenn auch nicht lückenlos. Maja
Caroline Lehmann analysiert die bestehenden Strafbarkeitsrisiken und erarbeitet einen
Reformvorschlag der die aufgedeckte Inkonsistenz des geltenden Rechts beseitigt und eine
einzelfallbezogene begrenzte Zulassung der Methode ermöglicht. Abschließend überprüft sie die
sich dabei ergebenden grundrechtlichen Beschränkungen auf ihre verfassungsrechtliche
Legitimation.