Erbfälle mit Auslandsbezug gewinnen zunehmend an Bedeutung damit einhergehend auch der Einsatz
öffentlicher Urkunden in Erbschaftsangelegenheiten. Zur Förderung von deren Freizügigkeit wurde
in der seit 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung erstmals die Annahme öffentlicher
Urkunden geregelt. Christine Schmitz untersucht diese neue Regelungsmethode. Dabei arbeitet sie
zunächst den Anwendungsbereich der Norm heraus und nimmt in diesem Rahmen eine
verordnungsautonome Qualifikation des deutschen Erbscheins vor. Darauf aufbauend ermittelt sie
das neue Konzept der grenzüberschreitenden Beweiskraftwirkung. Hierbei zeigt die Autorin dass
es sich nicht um eine Inhaltsanerkennung sondern um eine verfahrensrechtliche Kollisionsnorm
und eine Wirkungserstreckung der formellen Beweiskraft öffentlicher Urkunden handelt. Weiterhin
untersucht sie den zentralen Begriff der formellen Beweiskraft für den sie abschließend eine
verordnungsautonome Definition vorschlägt.