Der Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht es den Parteien im Fall von Uneinigkeiten über
ihre Verträge selbst die Art der Streitbeilegung festzulegen. Bei innergesellschaftlichen
Beschlussmängelstreitigkeiten wird häufig die Schiedsgerichtsbarkeit gewählt. Ein Schiedsspruch
schafft dabei Regelungen die potentiell auch nicht am Verfahren Beteiligte binden. Wie lässt
sich garantieren dass die verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien eingehalten werden? Simon
Jobst analysiert die Rechtslage in Deutschland und Italien und zeigt auf dass sich das
Spannungsfeld zwischen privatautonomer Regelungsfreiheit und Schutz der Verfahrensrechte auf
verschiedenen Ebenen auflösen lässt etwa durch die Beschränkung des Kreises der schiedsfähigen
Streitigkeiten oder über besondere Wirksamkeitsanforderungen an Schiedsvereinbarungen. Das
italienische Recht schützt Dritte mithilfe spezieller Verfahrensvorschriften. Dieses Modell
prüft der Autor auf seine Übertragbarkeit in die deutsche Rechtsordnung und zeigt Perspektiven
für das hiesige Schiedsverfahrensrecht auf.