Der Besitz ist im BGB gegen jede verbotene Eigenmacht geschützt - auch seitens der Person der
ein Recht zum Besitz oder zur Vornahme der Besitzstörung zusteht. Der Besitzer kann sich nicht
nur mit Notwehr oder Selbsthilfe gegen den Täter der verbotenen Eigenmacht zur Wehr setzen
sondern auch Besitzschutzansprüche auf Wiederherstellung der ursprünglichen Besitzlage und auf
Unterlassung künftiger Störungen geltend machen. Daraus resultiert ein Spannungsfeld zwischen
possessorischem und petitorischem Recht dessen Auflösung im BGB nur fragmentarisch geregelt
ist und zivilprozessuale und zwangsvollstreckungsrechtliche Folgefragen aufwirft. Diese werden
von Rechtsprechung und Lehre höchst uneinheitlich beantwortet. Riccarda Feldmann bietet ein
umfassendes Lösungskonzept de lege lata und unterbreitet konkrete Vorschläge de lege ferenda.