Im grundrechtlichen Mehrebenensystem der Europäischen Union besteht aufgrund des weiten
Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte und des unionsrechtlichen Vorrangpostulats ein
Bedürfnis nach Geltungserhaltung und Berücksichtigung für die Grundrechte der nationalen
Verfassungen. Christopher Bilz untersucht die These ob die vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte entwickelten Doktrin der margin of appreciation auf die Unionsrechtsordnung
übertragbar ist. Unter Berücksichtigung der funktionalen und rechtsdogmatischen
Entscheidungsrundlagen und auf Basis einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu
einzelnen exemplarisch ausgewählten Grundrechten arbeitet er Faktoren für das Bestehen und die
Reichweite mitgliedstaatlicher Spielräume in Grundrechtsfragen heraus. Zentrale Bedeutung kommt
dabei dem Determinierungsgrad des anwendungsbereichseröffnenden sonstigen Unionsrechts zu.