Daten repräsentieren Vermögenswerte. Daher stehen sie längst nicht mehr nur aus
datenschutzrechtlicher Perspektive sondern auch als Gegenstand von Rechten im Fokus der
juristischen Betrachtung. Welche Rechte an personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten
bestehen und wie diese gegebenenfalls am Markt zirkulieren können ist jedoch weitgehend
ungeklärt. Teilweise bietet sich ein Vergleich mit Gütern der analogen Welt an. Die Behandlung
von Daten als Vermögensgegenstände und die Übertragung bestehender juristischer Konzepte darauf
erscheint insoweit verlockend und wird viel diskutiert. Die Beiträge dieses Bandes gehen der
Frage nach ob eine Übertragung der klassischen Konzepte des Sachenrechts des Schuldrechts und
des herkömmlichen Immaterialgüterrechts auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten
aus rechtspolitischer und rechtstechnischer Sicht geeignet erscheint. Durch eine differenzierte
Betrachtung soll ein breiter und systematischer Überblick zum Thema Rechte an Daten in allen
seinen Facetten geboten werden.