Inwieweit sind Klagen Dritter auf die Herausgabe von Kulturgütern eines ausländischen Staates
die für eine Ausstellung vorübergehend ausgeliehen werden vor deutschen Gerichten zulässig?
Ist eine Vollstreckung in solche Leihgaben möglich? Diese Fragen bewegen sich im Spannungsfeld
zwischen der besonderen Bedeutung die Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit zukommt und
dem Justizgewährungsanspruch sowie dem Eigentumsrecht des Einzelnen. Mit der Chance die der
vorübergehende Transfer eines Kulturguts in einen anderen Staat für einen potentiellen Kläger
eröffnet geht das Risiko des Leihgebers einher das Objekt niemals zurückzuerhalten. Die
Arbeit ist damit am Schnittpunkt des Internationalen Zivilverfahrensrechts mit dem Völkerrecht
angesiedelt und umfasst auch Aspekte der Rechtsvergleichung des Internationalen Privatrechts
sowie des öffentlichen Rechts.