Destabilisierungen des Finanzsystems können unvorhersehbare und global verheerende Wirkungen
entfalten. Das Recht muss Prognoseunsicherheiten zum Trotz stabilisierend eingreifen. Im
europäischen Bankaufsichtsrecht haben sich dazu Muster der Systemrisikovorsorge herausgebildet
und zu einem neuen Regelungsregime verdichtet. In dessen Anwendungsbereich kann die
Bankaufsicht Eingriffe auf ein Vorsorgeprinzip stützen und wirkt mit den Banken in einer
staatlich-privaten Verantwortungsgemeinschaft zusammen. Das bis ins Detail aufsichtsrechtlich
geprägte Bankgesellschaftsrecht lässt sich hier kaum mehr als reines Zivilrecht betrachten. Tim
Engel untersucht daher die Übersetzung aufsichtsrechtlicher Paradigmen in das
gesellschaftsrechtliche Regelungssystem und zeigt wie Systemrisikovorsorge auch zur Pflicht
des Bankvorstandes werden kann.