Nach 1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend
für Schiedsgerichte die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen
angeordnet werden. Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20.Jahrhundert sehr
selten waren beschäftigen sie heute die deutschen Gerichte mit gewisser Regelmäßigkeit. Mit
Zunahme der praktischen Relevanz rücken auch die dogmatischen Grundlagen letztwilliger
Schiedsverfügungen in den Fokus: Warum darf der Erblasser nicht nur materielle sondern auch
prozessuale Verfügungen von Todes wegen treffen? Wie weit reicht die Zuständigkeit des
letztwillig eingesetzten Schiedsgerichts? Und welches Recht ist anzuwenden wenn der Erbfall
grenzüberschreitende Bezüge aufweist? Jakob Gleim beantwortet diese Fragen und bezieht dabei im
Rahmen eines Rechtsvergleichs auch das US-amerikanische Recht ein. Fürdie vorliegende
Dissertation wurde Jakob Gleim mit der2020 der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet.