Durch die gewachsenen Strukturen des Ein-Verband-Prinzips verfügen die Sportverbände über
natürliche Monopolstellungen auf dem Sportveranstaltungsmarkt. Infolgedessen droht ihr Handeln
mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt zu geraten. Der Einwand von Verbandsseite staatliche
Gerichte dürften in ihre Angelegenheiten allenfalls punktuell eingreifen wird damit begründet
dass die Sportorganisation ihnen zugewiesen und die Autonomie der verbandsmäßigen Organisation
grundrechtlich geschützt sei. Alexander Seyb untersucht unter welchen Voraussetzungen
Sportverbände das Handeln Dritter auf dem Sportveranstaltungsmarkt und den damit verbundenen
Märkten reglementieren können. Dabei berücksichtigt er die tatsächlichen Besonderheiten ebenso
wie die Besonderheiten des Sports. Diese werden von den Verbänden herangezogen um Ausnahmen
vom allgemeinen Wirtschaftsrecht zu postulieren.