Die tarifvertragliche Regelungspraxis nimmt Zugriff auch auf grundlegende unternehmerische
Entscheidungen. Auf diese Weise wird kollektivvertraglich weit mehr geregelt als Gegenstand des
Arbeitsvertrages ist. Ob bestimmte Entscheidungsbereiche des Unternehmers frei bleiben müssen
war deshalb seit jeher eine der grundlegenden Fragen des Tarifrechts. Gisela Hütter-Brungs
kombiniert diese Frage mit einer weiteren zentralen Frage des kollektivarbeitsrechtlichen
Grundlagendiskurses der vergangenen Jahre: der nach der legitimatorischen Grundlage
tarifvertraglicher Regelungen. Ausgehend von der Rückführung der Tarifautonomie auf ihre
privatautonomen Wurzeln entwickelt sie ein stimmiges Konzept wie Konflikte zwischen
tarifautonomer Rechtsetzung und der unternehmerischen Freiheit aufzulösen sind. Die Erkenntnis
dass eine privatautonome Legitimation an ihre Grenzen stoßen kann soweit tarifvertragliche
Regelungen auch Außenseiter-Arbeitnehmer erfassen ist hierbei ebenso zentral wie dieBedeutung
privatautonomer Legitimation für eine grundrechtliche Kontrolle des Tarifvertrages.