Die Lehre von der objektiven Zurechnung beherrscht seit Jahrzehnten die strafrechtsdogmatische
Diskussion. Pepe Schladitz analysiert ob diese Lehre mit ihren - selten explizit
verbalisierten - normtheoretischen Prämissen vereinbar ist. Die Normtheorie macht die
systematischen Implikationen der herrschenden Lehren transparent ermöglicht so eine fundierte
Kritik und erlaubt es das Institut des Handlungsunrechts in einer Weise zu konzipieren die
der personalen Unrechtslehre besser gerecht wird als die sog. Risikodogmatik. Das so skizzierte
System unterscheidet zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt. Die individuellen
Fahrlässigkeitsvoraussetzungen werden als solche des Handlungsunrechts identifiziert. Zudem
würdigt Pepe Schladitz die modernen Konzeptionen die (wieder) die Unmöglichkeit schuldlosen
Unrechts propagieren. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Juristischen Gesellschaft
Osnabrück-Emsland 2021 ausgezeichnet.