Um die tatsächlichen Hürden für die Einstellung behinderter Menschen abzusenken erweisen sich
zwei arbeitsrechtliche Instrumente als Kernstücke der gesetzgeberischen Inklusionsbemühungen:
Zum einen sollen Arbeitgeber durch die Beschäftigungspflicht eine bestimmte Quote ihrer
Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Zum anderen trifft Arbeitgeber aus einem
antidiskriminierungsrechtlichen Blickwinkel heraus bereits bei der Eingehung eines
Beschäftigungsverhältnisses die Verpflichtung die individuelle Situation der behinderten
Menschen zu berücksichtigen und diesen mithilfe angemessener Vorkehrungen bei der Einrichtung
von Arbeitsplätzen eine tatsächliche materielle Chancengleichheit zu gewähren. Julian Stassek
untersucht das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Konzeptionen hinter denen letztlich
unterschiedliche und nicht bruchlos zu einem organischen Ganzen zusammenzufügende Konzepte
stehen.