Der Jahrgang 2020 behandelt als Schwerpunktthema die Wirkungen von Präjudizien.
Gerichtsentscheidungen werden als eigenständige Rechtsquelle immer wichtiger. An die Stelle der
Auslegung der Norm tritt zunehmend die Auslegung von Entscheidungen etwa des EuGH des EGMR
des BVerfG. Welche Probleme entstehen dadurch? Passt eine Auslegungslehre die für Gesetze
entworfen wurde auf Urteile? Welchen Einfluss haben die Sachverhalte auf die
Urteilsinterpretation? Das sind Fragen denen der Schwerpunktteil auch in vergleichender
Perspektive nachgeht. Die Beiträge im Debattenteil fragen nach dem Selbstverständnis der
Europarechtswissenschaft und der Zukunft des Europarechts als eigenständigem Teilrechtsgebiet.
Sie beschäftigen sich mit Methodenfragen der Bedeutung unterschiedlicher mitgliedstaatlicher
Rechtstraditionen der Organisation der universitären Lehre einer europäischen
Gegenwartsanalyse vor der Folie von Carl Schmitts Schrift Die Lage der Europäischen
Rechtswissenschaft underöffnen zahlreiche weitere Perspektiven. Die Beiträge im
verfassungsvergleichenden Teil befassen sich mit Rechtsentwicklungen in Polen und der Türkei
der Perspektive des ungarischen Verfassungsgerichts auf das Recht der Europäischen Union sowie
den Menschenrechten in arabischen Staaten und einer verfassungsrechtlichen Analyse der
Situation in Ägypten zwischen 2014 und 2019. Wie immer runden verfassungsrechtliche
Abhandlungen sowie Porträts und Erinnerungen das Jahrbuch ab. Bei den verfassungsrechtlichen
Abhandlungen sticht eine Archivstudie zum Sondervotum zum Apotheken-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts einschließlich einer Edition dieses Sondervotums besonders hervor.