Gleichheit als eines der dogmatisch anspruchsvollsten verfassungsrechtlichen Konzepte ist stets
wertgebunden. Wann zwei Individuen hinreichend gleich für eine Gleichbehandlung oder
hinreichend ungleich für eine Ungleichbehandlung sind ist nicht ohne Wertungen zu beantworten.
Diese hängen von den jeweiligen Gerechtigkeitsvorstellungen einer Gesellschaft ab und sind
damit im Kern kulturell vorgeprägt. Es überrascht daher nicht dass sich das Verständnis von
Gleichheit in verschiedenen Kulturen wesentlich unterscheidet. Der vorliegende Tagungsband hat
es sich zur Aufgabe gemacht einen rechtsvergleichenden Blick auf diese Unterschiede zu werfen.
Betrachtet werden hierzu teils allgemein teils anhand konkreter Einzelfragen die Kontexte
des islamischen und des traditionellen afrikanischen Rechts sowie das Gleichheitsverständnis in
Russland Südkorea und Schweden.