Der Osnabrücker Jurist Historiker und Staatsmann Justus Möser (1720-1794) zählte zu den
interessantesten Intellektuellen im norddeutschen Raum und war in der aufklärerischen
Gelehrtenrepublik vielfach vernetzt. Am öffentlichen Religionsdiskurs seiner Zeit hat er sich
fortwährend mit bedeutsamen originellen Beiträgen beteiligt. In kritischer Gesamtschau lässt
sich darin eine funktionale Religionstheorie von eindrücklicher Geschlossenheit entdecken.
Damit wollte der herrliche Justus Möser (Goethe) der sich selbst als fromme[r] Laie auswies
nicht etwa spekulativ-abstrakte Theologendispute beeinflussen sondern in pragmatisch-konkretem
Zugriff die gesellschaftspolitische Unentbehrlichkeit der Religion und zumal des Christentums
aufweisen. Innerhalb der im Zeitalter der Aufklärung vielgestaltig entfalteten
Religionstheologie kommt dem Entwurf Mösers der hier erstmals zusammenhängend erhoben und
analysiert wird eine substantielle zeit- und gegenstandserschließende Bedeutung zu.