Die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften ist aus unserer
heutigen Zeit kaum mehr wegzudenken. Oftmals besitzen einzelne Gesellschaften ein faktisches
Monopol das eine Rechtewahrnehmung aus einer Hand ermöglichen soll. Dies ist nicht
selbstverständlich sondern das Ergebnis einer jahrzehntelangen Entwicklung die von einem
Wechsel und Nebeneinander unterschiedlicher Verwertungsregime geprägt war. Aus
rechtshistorischer Perspektive untersucht Alice Struve-Urbanczyk den Weg von einer
individuellen zur kollektiven Rechtewahrnehmung sowie von der zunehmenden Konkurrenz
unterschiedlicher Verwertungsunternehmen über deren beginnende Konzentration bis hin zur
Schaffung eines staatlichen Monopols. Im Zentrum der Arbeit stehen das musikalische
Aufführungsrecht und das mechanisch-musikalische Vervielfältigungsrecht deren Wahrnehmung zum
ersten Mal in die Hand von sogenannten Verwertungsunternehmen gelegt wurde. Die Arbeit wurde
mit dem Heinrich-Hubmann-Preis 2021 ausgezeichnet.