Die Fortwirkung tarifvertraglicher Regelungen nach einem Betriebsübergang zählt zu den hoch
umstrittenen Problemen des deutschen Arbeitsrechts. Das Zusammenwirken unterschiedlicher
Regelungsebenen des kollektiven Arbeitsrechts sowie die europarechtliche Determination des 613a
Abs. 1 BGB erschweren die Handhabung der hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen sowohl in
rechtsdogmatischer als auch in praktischer Hinsicht. Sebastian Denke unternimmt den Versuch
einer konsequent rechtsdogmatischen Durchdringung der 613a Abs. 1 Sätze 2-4 BGB und gleicht die
Vorschrift mit den Legitimationsprinzipien der Privatrechtsordnung ab. Sein daraus
resultierendes Modell einer heteronom-normativen Fortwirkung mit subsidiärem Charakter weicht
in mancherlei Hinsicht von den herrschenden Erklärungsansätzen ab. Anhand spezieller
Folgefragen überprüft er die gefundenen Ergebnisse auf ihre dogmatische und praktische
Brauchbarkeit.