Die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht ist eine der grundlegenden
Differenzierungen der deutschen Rechtsordnung. Wenngleich anerkannt ist dass die
Teilrechtsordnungen vielfältige Überschneidungen aufweisen und sich gegenseitig ergänzen
bereitet ihre Koordinierung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Dominik Schäfers
entwickelt auf der Grundlage allgemeiner rechtstheoretischer Überlegungen zum Verhältnis von
Öffentlichem Recht und Privatrecht sowie zum Umgang mit Normregimekollisionen erstmals
konsistente Metanormen wie mit Überschneidungen der Teilrechtsordnungen umzugehen ist wie
Konflikte zwischen ihnen aufzulösen sind und wie sich wechselseitige Beeinflussungen methodisch
und dogmatisch begründen lassen. Besonderes Augenmerk legt er auf die unionsrechtliche
Dimension. Das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht dient dabei als Referenzbeispiel.