Viele Unternehmen der Digitalwirtschaft haben ihren Sitz an der Westküste der Vereinigten
Staaten. Bereits seit den 1980er Jahren stellen ihre Geschäftsmodelle wie der Vertrieb von
Standardsoftware und zuletzt die Fahrdienstvermittlungen von Uber die deutsche Rechtsordnung
vor große Herausforderungen. Vielfach wird die Verletzung geltender Regeln und Gesetze in Kauf
genommen um global einheitlichen Geschäftsmodellen zum Erfolg zu verhelfen. Dogmatisch
orientierte Erklärungsansätze stoßen bei der Erklärung dieses rechtsrealistischen Verhaltens an
ihre Grenzen. Urs Albrecht Klein wirft einen Blick auf die Hintergründe US-amerikanischen
Rechtsdenkens und zeigt anhand von Beispielen aus der Digitalwirtschaft wie sich
rechtsrealistische Grundüberzeugungen in der Praxis des Informationstechnologierechts
widerspiegeln.