Vom legislativen Sozialexperiment bis zur Polizeiverfügung: Hoheitsträger treffen ständig
Entscheidungen auf der Basis von Annahmen über die Zukunft. Die darin liegende Ungewissheit
belastet schafft aber auch Raum für Gestaltung und Innovation. Mit dieser Ambivalenz umzugehen
ist Aufgabe des Öffentlichen Rechts. Es soll zukunftsgerichtete Entscheidungen ermöglichen und
zugleich die Maßstäbe der Akzeptanz sichern. Wie dies gelingt analysiert Michael Goldhammer in
seiner Untersuchung. Er begreift die Prognoseentscheidung als Querschnittsthema des
Öffentlichen Rechts und zeigt anhand ausgewählter Referenzgebiete wie sich die Logik
hoheitlicher Prognosen abhängig von Sachbereich und Rechtsbindung ändert. Auf dieser Basis
plädiert der Autor für ein Verständnis von Interdisziplinarität das offen für
fachwissenschaftliche Angebote ist zugleich aber die Hoheitsträger als aktive und
intervenierende Faktoren der Prognostik ernst nimmt.