Netznutzungsentgelte machen einen großen Teil der Stromkosten des Endverbrauchers aus. Neben
der teils geäußerten Kritik an der Höhe der Netzentgelte steht vor allem der Vorwurf fehlender
Transparenz im Raum. Ein Großteil der Daten die bei den Regulierungsbehörden zur Ermittlung
der den Entgelten vorgelagerten Erlösobergrenzen eingereicht werden wird trotz gesetzlicher
Veröffentlichungspflichten nicht zugänglich gemacht. Netzbetreiber berufen sich auf das
gesetzliche Caveat des Geheimnisschutzes ihnen könnten bei Offenlegung Nachteile entstehen.
Teilweise wird im Hinblick auf ihre Monopolstellung jedoch ein berechtigtes
Geheimhaltungsinteresse in Abrede gestellt. Im Lichte dessen steckt Maximilian Hemmert-Halswick
den rechtlichen Rahmen für Informations- und Geheimnisschutzinteressen im Bereich der
energierechtlichen Netzentgeltregulierung ab und macht Vorschläge für eine Balance der
gegenüberstehenden und sich ausschließenden Belange.