Das sogenannte Gesetzgebungsoutsourcing ist ein relativ junges Phänomen der legistischen
Praxis. Dabei wird die genuin staatliche Aufgabe der Erstellung von Gesetzentwürfen an externe
Berater delegiert. Während diesbezüglich der Diskurs bisher mit nahezu ausschließlich
(verfassungs-)rechtlichem Fokus geführt wurde beleuchtet Hannes Wörner darüber hinaus auch das
verfassungstheoretische Fundament das als maßgebliches Dahinter der eigentlichen
Verfassungsanwendung die kontrovers geführte Debatte prägt. Konkret erörtert er die Praxis der
Entwurfsdelegation aus der Perspektive sowohl eines extensiven als auch eines restriktiven
Verfassungsverständnisses. Anschließend zeigt der Autor auf dass die Verfassung durchaus eine
normative Strukturierung der Entwurfserstellung beinhaltet. Er plädiert für die Etablierung
spezifischer Verfahrensanforderungen die eine tatsächliche Entscheidungsherrschaft der
zuständigen staatlichen Stellen sichern sollen. Den Abschluss bildet ein eigener
rechtspolitischer Entwurf zur Gewährleistung eines verfassungsmäßigen
Gesetzgebungsoutsourcings.