Die Allgegenwart des Internets stellt Staaten bei der datenschutzrechtlichen Regulierung vor
Herausforderungen. Um einen angemessenen Schutzstandard gewährleisten zu können sind sie
vielfach darauf angewiesen eigene Rechtsregeln auf grenzüberschreitende Sachverhalte im Netz
anzuwenden. Stefan Herrmann untersucht welche Möglichkeiten die völkergewohnheitsrechtlich
anerkannten Jurisdiktionsprinzipien hierfür bieten und welche Grenzen sie setzen. Im
Mittelpunkt stehen dabei neben dem grundlegenden Territorialitätsprinzip das Personalitäts- und
Schutzprinzip sowie das Wirkungsprinzip. Letzteres wird insbesondere von der
Datenschutzgrundverordnung als vielversprechender Eckpfeiler bei der Bestimmung des räumlichen
Anwendungsbereichs der Verordnung herangezogen. Des Weiteren geht der Autor auf denkbare
Jurisdiktionskonflikte bei der datenschutzrechtlichen Regulierung im Netz ein und schlägt einen
Ansatz zur Lösung der Konflikte vor.