Höchstrichterliche Entscheidungen prägen die Auslegung gesetzlicher Regelungen. Eine
Rechtsfrage wird in der Praxis regelmäßig so entschieden wie das zuständige Bundesgericht
parallele Fälle beurteilt hat. Im Steuerrecht verhindert der Gesetzgeber diese
Orientierungswirkung häufig indem er auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs mit einer
Anpassung des Gesetzestextes sowohl für zukünftige als auch für vergangene Fälle reagiert. Tim
Maciejewski untersucht wann derartige Nichtanwendungsgesetze in Konflikt mit dem Grundsatz der
Gewaltenteilung geraten oder subjektive Rechte der betroffenen Bürger auf Vertrauensschutz und
effektiven Rechtsschutz beeinträchtigen. Umgekehrt arbeitet er heraus dass
Nichtanwendungsgesetze einen Beitrag zur Rechtskontinuität leisten können und entwickelt ein
Abwägungsmodell zu ihrer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Die Arbeit wurde mit dem
Promotionspreis 2020 der Bucerius Law School und dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2020 des
Fachinstituts der Steuerberater ausgezeichnet.