Es gibt drei Wege einen Konflikt zu lösen: durch Urteil Vertrag oder Vermittlung. Dem am Ende
der Vermittlung stehenden moderierten Vertrag widmet sich Tim Husemann. Der vermittelnde
Moderator hat ein in der Rechtsordnung einzigartiges Interesse am Vertragsschluss. Dieses
bezieht sich nämlich nicht auf einen bestimmten Vertragsinhalt sondern nur darauf dass
überhaupt ein Vertrag - gleich welchen Inhalts - geschlossen wird. Mit diesem Interesse geht
eine systemische Gefahr für die Einhaltung der Neutralitätsvorgaben einher. Die neutrale
Vermittlung ist jedoch gerade Basis für die erhöhte Legitimation des moderierten Vertrags
gegenüber dem bilateral ausgehandelten Vertrag. Der moderierte Vertrag ist daher vor einer
(versteckten) Verletzung der Neutralitätspflicht des Moderators zu schützen. Um diesbezüglich
eine adäquate rechtliche Reaktion zu ermöglichen entwickelt der Autor das Bewegliche System
des moderierten Vertrages das seine wesentlichen Wertungen enthält.