Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag
für ein modernes Sterbehilferecht das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der
Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz der das vom Bundesverfassungsgericht im
Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver
Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die
geschäftsmäßige Suizidförderung versteht sich also nicht als ein schlichtes Reparaturgesetz
für den für nichtig erklärten 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich
kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der
Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht
und zur Behandlungsbegrenzung zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe
vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention
ausgerichtet.