Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben wenn Rechtsstaatlichkeit kein
bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus
und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit
möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko
Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen die er
durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf
einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine
strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem
Analyserahmen kann geklärt werden wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht
verpflichten wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie
verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.