Mit Gründung und Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache in deren Zentrum die
EU-Agentur Frontex steht reagierte die EU auf zunehmende irreguläre Fluchtmigration nach
Europa. Frontex erhielt dafür weitreichende Eingriffsbefugnisse im verbundverwalteten
EU-Außengrenzschutzregime. Herbert Rosenfeldt nimmt den Bestand des reformierten
EU-Außengrenzschutzes auf und analysiert dessen Vereinbarkeit mit dem unionalen Primärrecht als
dem Grund und der Grenze der Tätigkeiten von Frontex. Hierbei konkretisiert er für den
Außengrenzschutz zentrale unionale Verfassungsprinzipien wie das institutionelle Gleichgewicht
Rechtsstaatlichkeit das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Solidarität.
Verantwortlichkeitsdefizite in diesem menschenrechtlich hoch sensiblen Bereich könnten mit den
aufgezeigten Praxis- und Rechtsänderungen behoben werden um der voranschreitenden
Supranationalisierung effektive Kontrollmechanismen an die Seite zu stellen.