Die Frage nach der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für rechtswidrige Inhalte ist etwa
so alt wie das Internet selbst - jedenfalls sofern man den Zeitraum in den Blick nimmt als es
zur Technologie der Massen avancierte. Zum Schutz der Innovationsfähigkeit haben seit Mitte der
1990er Jahre viele Rechtsordnungen mehr oder weniger weitreichende Haftungsprivilegierungen für
Nutzerinhalte erlassen. 25 Jahre später sind die gesellschaftlichen und ökonomischen
Rahmenbedingungen jedoch gänzlich andere. Dennoch gilt das damals gesetzte Recht oftmals noch
heute. Alexander Schiff geht den Regeln über die Haftungsprivilegierungen in der EU nach
stellt sie in den Kontext ihrer US-amerikanischen Vorbilder und unterzieht ihre
Sachgerechtigkeit einer kritischen Prüfung. In einer Phase des Umbruchs rechtlicher Zugriffe
auf Informationsintermediäre zeigt er Reformperspektiven auf die ihre besondere
gesellschaftliche Bedeutung reflektieren.