Lena Hornkohl beleuchtet das besondere Spannungsfeld zwischen Offenlegungsinteresse und
Geschäftsgeheimnisschutz im Kartellschadensersatzprozess. Die Informationen die im Rahmen der
neuen Offenlegungsregeln in33g und 89b ff. GWB auf Grundlage der
Kartellschadensersatzrichtlinie (RL 2014 104 EU) verlangt werden können sind oftmals
vertraulich. Die Autorin untersucht inwieweit die neuen kartellspezifischen Vorgaben in der
Richtlinie und ihrer deutschen Umsetzung eine Offenlegung ermöglichen aber gleichzeitig auch
Geschäftsgeheimnisse schützen. Abschließend entwickelt sie eigene Schutzmechanismen für die
Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Kartellschadensersatzprozess auf Basis von
verfassungs- und europarechtlichen sowie zivilprozessualen Grundlagen.