In Ermangelung von Kapitalsicherungsvorschriften bedarf es im Recht der Personenverbände einer
unmittelbaren Primärhaftung um einen erwünschten Gleichlauf von Herrschaft und Haftung
herzustellen. Diese Prämisse wird ganz überwiegend - so auch im Reformvorhaben zum MoPeG - der
Bewertung der Einstandspflicht der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der
Personenaußengesellschaft zugrunde gelegt. Mit der dogmatischen Weiterentwicklung der
Rechtsnatur von Personenaußengesellschaften führt dieser gedankliche Ansatz zu schuld- und
haftungsrechtlichen Konflikten indem den Gläubigern eine schuldnerfremde Vermögensverbindung
haftungsrechtlich zugewiesen wird - allerdings überschießend zulasten der Gesellschafter. Ziel
der Untersuchung ist eine rechtsformübergreifende und widerspruchsfreie Neubewertung des von
Verbänden im Rechtsverkehr zu gewährleistenden Gläubigerschutzes. Daniel Könen analysiert die
Rechtsnatur von Personenverbänden sowie den Zweck der persönlichen Gesellschafterhaftung und
entwickelt dabei ein neuartiges liquidationsbezogenes Haftungsmodell mit dem
Wertungswidersprüche in allen Lebenszyklen des Personenverbandes von der Gründung bis zur
Liquidation vermieden werden können.